Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie fahren mit einer Fahrzeugkombination außerorts auf einer Straße mit nur einem Fahrstreifen für jede Richtung. Welchen Abstand müssen Sie in der Regel zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einhalten?
- muss so groß sein, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren kann
- darf nicht größer als 10 m sein, damit der Verkehrsraum optimal ausgenutzt wird
- muss so groß sein, dass mindestens zwei weitere Fahrzeuge einscheren können
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Antwort ist korrekt. Außerorts und besonders mit längeren Fahrzeugkombinationen muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass ein überholendes Fahrzeug sicher einscheren kann. Das steht in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 4 Abs. 2 StVO). Der Abstand darf deshalb nicht zu klein sein, weil andere Verkehrsteilnehmer sonst beim Überholen nicht gefahrlos vor Ihnen einscheren könnten. Der Zweck dieser Regel ist die Sicherheit: Genug Raum muss vorhanden sein, damit beim Überholen keine Gefahr entsteht. Angaben wie maximal 10 Meter oder Platz für zwei Fahrzeuge sind nicht korrekt und finden sich nicht in der Vorschrift. Halten Sie immer genügend Abstand – insbesondere mit langen Fahrzeugkombinationen und außerhalb geschlossener Ortschaften.
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